Fixierung steht unter Richtervorbehalt.
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. BVerfG-Urteil vom 24. Juli 2018. 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Freiheitsgrundrecht sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich strenge Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs: … Fixierung steht unter Richtervorbehalt. weiterlesen
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