Gesundheit/Antrag.
Berlin: (hib/PK). Die Grünen-Fraktion fordert eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft, insbesondere für suchtkranke Häftlinge. Für Menschen mit Suchterkrankung sei die Haft eine wichtige Zeit, um sich auf eine adäquate Behandlung und Therapie einlassen zu können, heißt es in einem Antrag (21/2244).
Suchtkranke Menschen in Haft oder im Maßregelvollzug hätten Anspruch auf eine adäquate medizinische Versorgung, die gleichwertig den Standards außerhalb des Vollzugs entsprechen müsse. Ob dieser Anspruch immer flächendeckend umgesetzt werde, lasse sich schwer überprüfen, denn die föderale Struktur und die unzureichende Datenerhebung seien zentrale Herausforderungen für die Versorgung.
Derzeit hätten inhaftierte Personen für die Dauer ihrer Haftzeit keinen Krankenversicherungsschutz, ihre Behandlungen würden über die Justizkassen der Länder finanziert. Eine explizite Ausweisung der Kosten in den jeweiligen Haushalten der Justizministerien gebe es nicht, so dass nicht nachvollziehbar sei, wie viel Geld die Länder jeweils für die Gesundheitsversorgung ihrer Inhaftierten ausgeben.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in dem Antrag auf, sich für bundesweit verbindliche, einheitliche Standards für die medizinische und psychosoziale Versorgung von suchtkranken Menschen im Straf- beziehungsweise Maßregelvollzug einzusetzen, die eine gleichwertige medizinische Versorgung in allen Bundesländern sicherstellen.
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin
