Horst Werner Dieter Mahler[1] (* 23. Januar 1936 in Haynau, Niederschlesien; † 27. Juli 2025 in Berlin) war ein deutscher Rechtsanwalt, Linksterrorist und späterer Neonazi und Holocaustleugner.
Als Mitbegründer des Sozialistischen Anwaltskollektivs vertrat er viele Aktivisten der Studentenbewegung, darunter auch spätere Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), zu deren Gründern er 1970 zählte. Im selben Jahr wurde er verhaftet und danach zu 14 Jahren Freiheitsstrafe u. a. wegen Bankraubs verurteilt.
1975 lehnte er seine Freilassung im Austausch gegen den von der Bewegung 2. Juni entführten Peter Lorenz ab. Mahler selbst betonte immer wieder den Einfluss der Lektüre Hegels während seiner Haft, den er in seinem Sinne antisemitisch zu interpretieren versuchte. 1980 wurde Mahler auf Bewährung entlassen und 1987 wieder als Anwalt zugelassen.
Ab Ende der 1990er Jahre bewegte sich Mahler im rechtsextremen Milieu. Er war zeitweise Mitglied der NPD und vertrat die Partei auch in deren erstem Verbotsverfahren. Um die Jahrtausendwende war er einer der Köpfe des Deutschen Kollegs. Im Dezember 2003 veröffentlichte er die Verkündigung der Reichsbürgerbewegung.[2] Wegen verschiedener Delikte, darunter Volksverhetzung (Holocaustleugnung, antisemitische und neonazistische Äußerungen) sowie Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wurde er zu weiteren Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt. Mit einer Unterbrechung von zwei Jahren war er von 2006 bis 2020 in Haft.[3]
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Mahler war nie bereit zur politischen Selbstkritik. Sein Wirken bleibt geprägt von ideologischer Verbissenheit, intellektueller Schärfe und einem tiefen Misstrauen gegenüber den Institutionen des demokratischen Staates. Unabhängig von seiner jeweiligen politischen Ausrichtung blieb sein Ziel stets dasselbe: die fundamentale Infragestellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Am 27. Juli 2025 ist Horst Mahler nun im Alter von 89 Jahren ungebeugt gestorben. Sein Leben bleibt ein Beispiel dafür, wie politische Radikalisierung auf ganz unterschiedliche Weise verlaufen, aber stets zur gleichen Konsequenz führen kann: zur Ablehnung von Pluralismus, Rechtsstaat und individueller Freiheit.