1. Mai 2020 und Corona: Autokorso mit 20 Teilnehmenden darf stattfinden, Demonstration mit bis zu 200 Teilnehmenden nicht.

Ein für den 1. Mai 2020 geplanter Autokorso von Neukölln nach Grunewald bestehend aus acht Autos mit maximal 20 Teilnehmenden darf stattfinden. Demgegenüber muss eine Kundgebung nebst anschließendem Aufzug durch Neukölln mit bis zu 200 Teilnehmenden unterbleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden. Nach der so genannten SARS-Covid-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung dürften öffentliche Versammlungen grundsätzlich nicht … 1. Mai 2020 und Corona: Autokorso mit 20 Teilnehmenden darf stattfinden, Demonstration mit bis zu 200 Teilnehmenden nicht. weiterlesen