Keine Nutzung des Gemeinschaftshauses Lichtenrade durch Landesverbände politischer Parteien. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach der Bezirk Tempelhof-Schöneberg dem Berliner Landesverband der „AfD“ das Gemeinschaftshaus Lichtenrade für einen am 1. September 2019 geplanten Landesparteitag nicht überlassen muss. Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Vorschrift, die einen Träger öffentlicher Gewalt dazu verpflichtet, seine … „AfD“ kriegt erneute Abfuhr. weiterlesen
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