„AfD“ verliert Parteispendenprozess.
Die „AfD“ muss wegen der Annahme anonymer Spenden eine Sanktion in Höhe von ca. 396.000 Euro an die Verwaltung des Deutschen Bundestags zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Vor der Bundestagswahl 2017 gingen auf dem Geschäftskonto des Kreisverbands Bodenseekreis der „AfD“ 17 Einzelzahlungen in Höhe von insgesamt ca. 132.000 Euro ein. Die Überweisungen erfolgten … „AfD“ verliert Parteispendenprozess. weiterlesen
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