Aiman Mazyek zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend islamischen Religionsunterrichts.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den  Nichtzulassungsbeschwerden des Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und des Islamrats für die BRD stattgegeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) als fehlerhaft aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an dieses zurückverwiesen. Hierzu sagte der Vorsitzende des ZMD, Aiman Mazyek: „Die Entscheidung … Aiman Mazyek zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend islamischen Religionsunterrichts. weiterlesen