Anhebung der „absoluten Obergrenze“ für die staatliche Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig.

BVerfG-Urteil vom 24. Januar 2023 – 2 BvF 2/18. Parteienfinanzierung – Absolute Obergrenze. Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Erhöhung des jährlichen Gesamtvolumens staatlicher Mittel für die Finanzierung politischer Parteien auf 190 Millionen Euro mit Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und damit nichtig ist. Mit ihrem Normenkontrollantrag … Anhebung der „absoluten Obergrenze“ für die staatliche Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig. weiterlesen