Anklage wegen des Anschlags am 4. Oktober 2020 in Dresden erhoben.
Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Februar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Abdullah A. H. H. erhoben. Der Angeschuldigte ist des Mordes, versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung (§§ 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 5, 22, 23 StGB) hinreichend verdächtig. In … Anklage wegen des Anschlags am 4. Oktober 2020 in Dresden erhoben. weiterlesen
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