Anklage wegen Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erhoben.

Anklage wegen Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erhoben. Die Bundesanwaltschaft hat heute vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Stephan E. und den deutschen Staatsangehörigen Markus H. erhoben. Der Angeschuldigte Stephan E. ist des Mordes (§ 211 StGB) sowie des versuchten Mordes (§ 211, §§ … Anklage wegen Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erhoben. weiterlesen