Anordnung häuslicher Quarantäne für Schüler wegen infizierter Lehrkraft zu Recht erfolgt.

Ein Schüler, der eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) mit einer positiv auf den Krankheitserreger SARS-CoV-2 getesteten Lehrkraft in einem durchgängig gelüfteten Klassenzimmer verbracht hat, muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf 14 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und den gegen die … Anordnung häuslicher Quarantäne für Schüler wegen infizierter Lehrkraft zu Recht erfolgt. weiterlesen