Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom gestrigen Tag die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene („2G“) vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit einem Eilantrag der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern stattgegeben. Nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) darf der Zugang zu Ladengeschäften des Einzelhandels grundsätzlich nur Genesenen und … Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat gestern „2G-Regel“ für Einzelhandelsgeschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt. weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden