Berliner Sperrstunde für Gaststätten vorerst suspendiert – Senat legt Beschwerde ein.
Die mit der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängte Sperrstunde für Gaststätten hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden. Nach § 7 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der Fassung vom 6. Oktober 2020 sind Gaststätten in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages zu schließen (Sperrstunde). Hiergegen … Berliner Sperrstunde für Gaststätten vorerst suspendiert – Senat legt Beschwerde ein. weiterlesen
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