Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse nicht justiziabel.
Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse sind nicht justiziabel. Das hat Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Der Antragsteller, ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns, wollte im Wege einer einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung des Abschlussberichts des sogenannten Wirecard-Untersuchungsausschusses verhindern, soweit darin seine Person betreffende Passagen enthalten sind und er namentlich genannt wird. Die 2. Kammer lehnte den Eilantrag ab. … Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse nicht justiziabel. weiterlesen
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