Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum parlamentarischen Interesse beim Einsatz sog. V-Leute.
Leitsätze zum Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 2 BvE 1/15 1. Aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages, der Fraktionen und der einzelnen Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Dies gilt … Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum parlamentarischen Interesse beim Einsatz sog. V-Leute. weiterlesen
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