Bewegter Aufzug zum Augustusplatz in Leipzig bleibt verboten.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute am Vormittag eine erst letzte Nacht etwa 23:00 Uhr eingelegte und morgens etwa 8:30 Uhr begründete Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 6. November 2020 – 1 L 783/20 – zurückgewiesen, weil dem Antragsteller das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Von der Stadt Leipzig war ein für den 7. November 2020 … Bewegter Aufzug zum Augustusplatz in Leipzig bleibt verboten. weiterlesen