Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unzulässig.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit heutigem Beschluss, 26. Februar 2019, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesamt) untersagt, die Partei Alternative für Deutschland – AfD als „Prüffall“ zu bezeichnen. Auf einer Pressekonferenz vom 15. Januar 2019 in Berlin teilte der Präsident des Bundesamtes mit, dass die Gesamtpartei AfD als Prüffall bearbeitet werde, die „Junge Alternative“ (JA) und … Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unzulässig. weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden