Hauptverhandlung im Verfahren 2 StR 557/18 (Verurteilung von zwei Strafvollzugsbediensteten wegen fahrlässiger Tötung nach Gewährung von Vollzugslockerungen) am 25. September 2019. Das Landgericht Limburg hat zwei Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt (TP Presseagentur berichtete). http://tp-presseagentur.de/wp-content/uploads/2017/08/LG-Limburg-5-Kls-3-Js-11612-16-1.pdf Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten … BGH verhandelt am 25. September wegen Revisionen von zwei verurteilten JVA-Beamten wegen fahrlässiger Tötung. weiterlesen
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