Brandenburgisches Oberlandesgericht weist Berufung der „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ im Schilderstreit zurück.

Der 4. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat heute die Berufung des eingetragenen Vereins „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland“ gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) zurückgewiesen. Das Landgericht hatte in seinem Urteil vom 13. April 2016 die Klage abgewiesen. Der Verein hat mit der Klage begehrt, das Land Brandenburg dazu zu verurteilen, das Aufstellen von … Brandenburgisches Oberlandesgericht weist Berufung der „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ im Schilderstreit zurück. weiterlesen