Im Juni 2016 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die sog. Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) zum Verdachtsfall erklärt und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft. Diese Entscheidung beruhte insbesondere auf dem rechtsextremistischen Hintergrund einiger Aktivistinnen und Aktivisten der IBD sowie deren Anti-Asyl-Agitation im Zusammenhang mit der Migrationsbewegung. Die Beobachtung der IBD hat nun ergeben, dass das Verdachtsstadium … Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft „IDENTITÄRE BEWEGUNG DEUTSCHLAND“ (IBD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. weiterlesen
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