Bundesgerichtshof entscheidet Zuständigkeitsstreit.

BGH-Beschluss vom 21. Juli 2020 – 2 ARs 181/20. Die Strafvollstreckungskammern der Landgerichte Braunschweig und Kiel streiten darüber, welches von ihnen für eine nachträgliche Entscheidung im Verfahren über die Strafrestaussetzung zur Bewährung zuständig ist und haben deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung ihres Zuständigkeitsstreits vorgelegt. Das Amtsgericht Niebüll hat den vielfach vorbestraften B. am … Bundesgerichtshof entscheidet Zuständigkeitsstreit. weiterlesen