Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen Franco A. auf.

BGH-Beschluss vom 29. November 2017 – AK 58/17. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) hat den Haftbefehl gegen den Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. aufgehoben, da kein Haftgrund mehr bestehe. Der Beschuldigte befand sich seit dem 26. April 2017 in Untersuchungshaft. Nach dem auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl liegt ihm insbesondere zur Last, … Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen Franco A. auf. weiterlesen