Bundesverwaltungsgericht hebt Entscheidung des OVG Münster zum Islamischen Religionsunterricht auf.

Die Kläger sind islamische Dachverbände in der Rechtsform des eingetragenen Vereins. Ihre Mitglieder sind Moscheegemeinden sowie islamische Verbände und Vereine. Ihre Klagen mit dem Ziel, das Land Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, an den öffentlichen Schulen islamischen Religionsunterricht einzurichten, sind in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Kläger keine … Bundesverwaltungsgericht hebt Entscheidung des OVG Münster zum Islamischen Religionsunterricht auf. weiterlesen