Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht vollstreckbar.

Hartmut Hopp muss nicht in den Kast. Mit Beschluss vom 20.09.2018 hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden, dass eine Vollstreckung der chilenischen Strafurteile gegen Dr. Hartmut Hopp in Deutschland nicht zulässig ist. Hopp war in Chile wegen der Unterstützung des Gründers der Colonia Dignidad, Paul Schäfer, bei der Vergewaltigung von Minderjährigen unter zwölf … Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht vollstreckbar. weiterlesen