Coronademo in Dresden bleibt verboten.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss von heute Nacht die Beschwerde des Veranstalters gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 11. Dezember 2020 – 6 L 938/20 – zurückgewiesen. Der Veranstalter zeigte am 5. November 2020 eine stationäre Versammlung zu dem Thema «Frieden, Freiheit und Demokratie in Zeiten von Corona sowie gegen die Unverhältnismäßigkeit der … Coronademo in Dresden bleibt verboten. weiterlesen