Coronademo in Dresden bleibt verboten.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss von heute Nacht die Beschwerde des Veranstalters gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 11. Dezember 2020 – 6 L 938/20 – zurückgewiesen. Der Veranstalter zeigte am 5. November 2020 eine stationäre Versammlung zu dem Thema «Frieden, Freiheit und Demokratie in Zeiten von Corona sowie gegen die Unverhältnismäßigkeit der … Coronademo in Dresden bleibt verboten. weiterlesen
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