Coronavirus: Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden.

Das mit der Berliner Coronavirus-Eindämmungsverordnung ausgesprochene Verbot von Gottesdiensten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem von einem religiösen Verein (Antragsteller zu 1.) und einem Gläubigen (Antragsteller zu 2.) eingeleiteten Eilverfahren entschieden. Nach der SARS-Co-V2-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 (Coronavirus-Eindämmungsverordnung) gilt stadtweit nicht nur die grundsätzliche Verpflichtung, sich in seiner … Coronavirus: Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden. weiterlesen