Coronavirus: OVG bestätigt befristetes Verbot von Gottesdiensten in Berlin.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. April 2020 bestätigt, mit dem die Eilanträge eines religiösen Vereins und eines Gottesdienstbesuchers abgelehnt wurden. Der Verein beabsichtigte, öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung von Mindestabständen (1,50 m) mit bis zu 50 Teilnehmenden durchzuführen und deren Kontaktdaten in Listen aufzunehmen. Nach der Berliner SARS-Co-V2-Eindämmungsverordnung vom 22. … Coronavirus: OVG bestätigt befristetes Verbot von Gottesdiensten in Berlin. weiterlesen