Das Tarifeinheitsgesetz sei weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar.

Mit Minderheitenvoten ergangen und Kritik von der Linksfraktion im Bundestag. Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Auslegung und Handhabung des Gesetzes müsse allerdings der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen; über im Einzelnen … Das Tarifeinheitsgesetz sei weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. weiterlesen