Demonstration „Querdenken“ in Leipzig darf mit Einschränkungen am Augustusplatz stattfinden.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute Nacht mit einem Tenorbeschluss auf die Beschwerde des Antragstellers den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 6. November 2020 – 1 L 782/20 – geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Ziffer I.1 des Bescheids der Stadt Leipzig vom 5. November 2020 wurde vom Oberverwaltungsgericht mit Einschränkungen wiederhergestellt. Damit … Demonstration „Querdenken“ in Leipzig darf mit Einschränkungen am Augustusplatz stattfinden. weiterlesen