Demonstrationen über Silvester bleiben in Berlin verboten.

Das in Berlin am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 geltende Versammlungsverbot ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. In § 26 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin (im Folgenden: Verordnung) werden Versammlungen an Silvester und Neujahr untersagt. Hiergegen wendet sich die Antragstellerin, die für den 31. Dezember … Demonstrationen über Silvester bleiben in Berlin verboten. weiterlesen