Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen fünf namentlich bekannte Beschuldigte, gegen die der Anfangsverdacht besteht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Des Weiteren richten sich die Ermittlungen gegen acht weitere Beschuldigte. Sie sind verdächtig, die vorgenannte Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 5 Satz 1 … Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung u.a. weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden