Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Wirecard AG erhält vorläufige Abwehrdeckung aus der D&O-Versicherung.

Die D&O-Versicherung kann sich gegenüber der Wirecard AG nicht auf einen Leistungsausschluss wegen einer arglistigen Täuschung bei Vertragsverlängerung stützen. Der Versicherungsschutz entfällt gemäß den Vertragsbedingungen erst bei der Feststellung einer vorsätzlichen oder wissentlichen Pflichtverletzung. An einer für diese Feststellung erforderlichen rechtskräftigen Entscheidung oder einem Eingeständnis fehlt es hier, so dass vorläufig Versicherungsschutz zu gewähren ist, … Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Wirecard AG erhält vorläufige Abwehrdeckung aus der D&O-Versicherung. weiterlesen