Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf 10.000 bleibt erfolglos.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) hat heute einen Eilantrag der Lizenzspielergesellschaft des 1. FC Köln gegen die in Nordrhein-Westfalen unter anderem für Spiele der Fußballbundesliga geltende Kapazitätsbegrenzung auf maximal 10.000 Zuschauer abgelehnt. Nach der derzeit geltenden nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung darf bei Veranstaltungen, an denen mehr als 750 Personen teilnehmen, die Auslastung im Freien maximal 50 Prozent der … Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf 10.000 bleibt erfolglos. weiterlesen
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