Eilantrag eines Tattoo-Studios gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines Tattoo-Studios, den Vollzug von § 9 Abs. 1 der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungs­verord­nung des Landes Brandenburg vorläufig auszusetzen, soweit damit das Erbringen von Tä­to­wierdienstleistungen verboten wird, abgelehnt. Die angegriffene Vorschrift regelt, dass die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, bei denen dienstleistungsbedingt das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, untersagt ist. Der Antragsteller, der … Eilantrag eines Tattoo-Studios gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt. weiterlesen