Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem am 06.09.2018 den Verfahrensbeteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 20. August 2018 die Beschwerde eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten der Partei „Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen“ (PRO NRW) gegen seine disziplinargerichtliche Entfernung aus dem Polizeidienst zurückgewiesen. Diese ist damit rechtskräftig geworden. Der Beschwerdeführer ist Polizeihauptkommissar im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Er war Mitglied, Kreisvorsitzender und … Entfernung eines Polizisten aus dem Polizeidienst wegen Verstoßes gegen seine Verfassungstreuepflicht. weiterlesen
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