Geänderter Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl zu Recht abgelehnt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern in einem Eilverfahren die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Ausstrahlung eines geänderten TV-Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl ablehnen durfte. Danach verstößt diese Wahlwerbung gegen den Straftatbestand des § 130 StGB Abs. 1 Nr. 2 StGB (Volksverhetzung), weil eine pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und (kriminelle) … Geänderter Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl zu Recht abgelehnt. weiterlesen