Gustl Mollath hat „Freistaat Bayern“ verklagt.

Am kommenden Mittwoch, 20.03.2019, verhandelt das Landgericht München I eine zivilrechtliche Klage des Psychiatrieopfers Gustl Mollath (Az. 15 O 4267/18) zur Frage, ob Amtshaftungsansprüche insbesondere aufgrund unberechtigter Unterbringung in einem forensischen psychiatrischen Krankenhaus bestehen. Der Kläger Gustl Mollath nimmt den „Freistaat Bayern“ als Beklagten auf Schadensersatz und immaterielle Entschädigung aus Amtshaftung in Höhe von € … Gustl Mollath hat „Freistaat Bayern“ verklagt. weiterlesen