Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 5. Juli 2017 (4 Bs 148/17) der Beschwerde des Anmelders der Veranstaltung „Antikapitalistisches Protestcamp – Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen“ teilweise stattgegeben. Nach dem Beschluss dürfen einstweilen zusätzlich – nach Maßgabe von noch einzuholender sicherheitsbezogener Vorgaben der Feuerwehr und des Bezirksamts – zu den bisher genehmigten … Hamburgisches Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde des Anmelders des Protestcamps Entenwerder teilweise stattgegeben. weiterlesen
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