Hartz IV: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für zusätzliche FFP 2-Masken.

16. März 2021 – Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die Beschaffung zusätzlicher FFP 2-Masken durch das zuständige Jobcenter. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück am 10. März 2021 in zwei einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden (Aktenzeichen S 50 AS 39/21 ER und S 50 AS 51/21 ER). Die Antragsteller – ein Vater und sein erwachsener … Hartz IV: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für zusätzliche FFP 2-Masken. weiterlesen