Hubertus Knabe darf nun doch nicht an die Gedenkstätte zurück.

Landgericht Berlin: bisheriger Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen darf zunächst doch nicht zurück an seinen Arbeitsplatz. Die Vertreterkammer der eigentlich zuständigen Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin hat mit heutigem Beschluss die Vollziehung der Einstweiligen Verfügung vom 22. November 2018 einstweilen eingestellt, d.h. der bisherige Direktor und Vorstand (im Folgenden: Antragsteller)  der Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen darf nun … Hubertus Knabe darf nun doch nicht an die Gedenkstätte zurück. weiterlesen