„Identitäre Bewegung“ und Verfassungsschutzbericht 2019: Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ nicht zu beanstanden.

Die Einstufung der sog. „Identitären Bewegung“ als „gesichert rechtsextrem“ in dem zur Veröffentlichung anstehenden Verfassungsschutzbericht des Bundes 2019 ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtens. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin wies den Antrag der Gruppierung, die entsprechende Einstufung im Verfassungsschutzbericht vorerst zu unterlassen, zurück. Die Veröffentlichung sei vom geltenden Recht abgedeckt, denn das … „Identitäre Bewegung“ und Verfassungsschutzbericht 2019: Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ nicht zu beanstanden. weiterlesen