In den „Todsündenkatalog“ mit aufnehmen und ahnden.

Mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Ku‘ Damm gerast. Heute ist erwartet das für nicht möglich Erachtete eingetreten: Das Landgericht Berlin hat die beiden „Ku‘ Damm-Raser“ auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Auch wenn die Anklage im Prozess argumentiert hatte, die Angeklagten hätten bei ihrem Rennen zwar nicht mit Vorsatz gehandelt, … In den „Todsündenkatalog“ mit aufnehmen und ahnden. weiterlesen