Influencerin muss Verlinkungen auf Instagram als Werbung kenntlich machen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) untersagte mit heutigem Beschluss einer Influencerin und Youtuberin, im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich im Internet zu präsentieren und dabei Waren und/oder Dienstleistungen vorzustellen nebst Verlinkung zu den Accounts der jeweiligen Hersteller, ohne diese Veröffentlichungen als Werbung kenntlich zu machen. Die Antragstellerin betreibt einen Verlag. Die … Influencerin muss Verlinkungen auf Instagram als Werbung kenntlich machen. weiterlesen