Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf keinen Räumungsverkauf durchführen.

Das Landgericht Berlin hat in einem Eilverfahren durch ein heute veröffentlichtes Urteil vom 16. August 2017 eine Gesellschaft, die ein Kaufhaus betreibt, verpflichtet, als Mieterin in einem Neuköllner Einkaufszentrum ihre Einkaufsflächen offen zu halten und das Ladengeschäft zu betreiben. Zugleich hat das Landgericht der Mieterin untersagt, einen Räumungsverkauf in Gestalt eines totalen Ausverkaufs durchzuführen bzw. … Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf keinen Räumungsverkauf durchführen. weiterlesen