Kein Verbot des Bahnstreiks durch Landesarbeitsgericht.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat den Streik im Eisenbahnbetrieb in dem Eilverfahren der DB-Gesellschaften gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) nicht untersagt. Das Gericht hat das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vortag bestätigt und die Berufung der DB-Gesellschaften zurückgewiesen. Wie der zuständige Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht, Dr. Peter Gegenwart, ausführte, sei der Streik … Kein Verbot des Bahnstreiks durch Landesarbeitsgericht. weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden