Kein Verstoß gegen Unionsrecht im Falle des inhaftierten Verdächtigen in „Maddie“-Sache.

Eine freiheitsbeschränkende Maßnahme gegenüber einer Person, gegen die ein erster Europäischer Haftbefehl (EHB) ergangen ist, wegen einer früheren und anderen Handlung als derjenigen, die ihrer Übergabe in Vollstreckung eines zweiten EHB zugrunde liegt, verstoße nicht gegen das Unionsrecht, wenn diese Person den Ausstellungsmitgliedstaat des ersten EHB freiwillig verlassen hat. In diesem Zusammenhang müsse die Zustimmung … Kein Verstoß gegen Unionsrecht im Falle des inhaftierten Verdächtigen in „Maddie“-Sache. weiterlesen