Keine FFP-2 Masken vom Jobcenter.

Oldenburg. Ein Ehepaar aus Delmenhorst ist vor dem Sozialgericht Oldenburg mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegenüber dem Jobcenter Delmenhorst gescheitert, wöchentlich pro Person 20 FFP-2 Masken zu erhalten bzw. das Geld dafür erstattet zu bekommen.  Die Antragsteller stehen im Leistungsbezug nach dem SGB II (sog. Hartz 4). Sie beantragten Ende Februar bei dem Jobcenter … Keine FFP-2 Masken vom Jobcenter. weiterlesen