Keine Untersagung Vivantes-Streik.
Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH auf Untersagung des bis 25.08.2021 geplanten Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di zur Durchsetzung eines „Entlastungstarifvertrages“ zurückgewiesen. Vivantes hat geltend gemacht, es bestehe aufgrund eines geltenden Tarifvertrages eine Friedenspflicht. Der bei Vivantes geltende TVöD enthalte Regelungen zum Ausgleich für besondere Belastungen in der Pflege. Solche … Keine Untersagung Vivantes-Streik. weiterlesen
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