Landgericht Berlin muss über Beschwerde gegen vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH entscheiden.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute der Beschwerde gegen seinen Beschluss vom 13. Dezember 2017, durch den die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH (nach österreichischem Recht, im Folgenden: Schuldnerin) angeordnet worden ist, nicht abgeholfen, d.h. es hat seinen eigenen Beschluss nicht abgeändert und deshalb die Beschwerde dem Landgericht Berlin zur Entscheidung vorgelegt. … Landgericht Berlin muss über Beschwerde gegen vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH entscheiden. weiterlesen