Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage einer im Rahmen einer „24Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Wesentlichen stattgegeben und insoweit die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt. Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen … Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung. weiterlesen